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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Gültig ab 18.5.2023

1. Geltung dieser AGB

Soweit nicht ausdrücklich Gegenteiliges vereinbart wurde, gelten unsere, dem Vertragspartner bekannt gegebenen AGB. In diese kann jederzeit auf unserer Website www.stahlrohr.co.at Einsicht genommen werden.

2. Angebote

Unsere Angebote sind freibleibend. Alle von uns genannten Preise sind, sofern nicht anderes ausdrücklich vermerkt ist, exklusive Umsatzsteuer zu verstehen. Im Verrechnungsfalle wird die gesetzliche Umsatzsteuer zu diesen Preisen hinzugerechnet. Der Inhalt von Angeboten umfasst ausschliesslich die in unserem Angebot ausdrücklich genannten Produkte und Leistungen. Uns zugesandte Anfragen, Lastenhefte, Spezifikationen und sonstige Unterlagen sind nicht Bestandteil unserer Angebote.

3. Auftragsbestätigungen

Verträge gelten erst mit Absendung einer schriftlichen Auftragsbestätigung durch uns als geschlossen. Die Schriftform ist auch per E-Mail unter Einhaltung der im Punkt 16 genannten Einschränkung erfüllt.

3.1. Lieferumfang

Der Lieferumfang wird vollumfänglich in unseren Auftragsbestätigungen angeführt. Uns zugesandte Bestellungen, Auftragsbestätigungen, Anfragen, Lastenhefte, Spezifikationen und sonstige Unterlagen sind nicht Bestandteil unseres Lieferumfangs.

4. Preise

Preise werden gemäß Auftragsbestätigung verrechnet und sind ohne Kosten für Lagerung, Verpackung, Verladung und Transport zu verstehen.

5. Lieferfristen

Die von uns angegebenen Lieferfristen (in Auftragsbestätigungen, Angeboten, etc.) sind unverbindlich. Die Haftung für Lieferverzug wird auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Keine Haftung wird für Verspätungen von Lieferanten, Spediteure und Transportunternehmen übernommen. Sollte auf Grund von rechtlichen Einschränkungen die zeitgerechte Leistungserbringung nicht möglich, unzumutbar oder nur mit ungeplanten Mehrkosten möglich sein, so verlängert sich die Lieferfrist automatisch um die Zeitdauer dieser Einschränkungen.

6. Zahlungsbedingungen

Falls nichts anderes vereinbart wurde, ist bei Lieferungen ab Lager der Kaufpreis zur Gänze vorab zu leisten. Abholung oder Versand können erst nach Zahlungseingang erfolgen.

Falls Zahlung bei oder nach Lieferung vereinbart wurde, ist die Zahlung nur dann als rechtzeitig erfolgt anzusehen, wenn der Betrag am Fälligkeitstag eingelangt bzw. unserem Konto gutgeschrieben wurde. Wenn der Käufer auch nur eine Teilzahlung nicht innerhalb der für einen Skontoabzug vereinbarten Zahlungsfrist erbringt, verliert er seinen Skontoanspruch nicht nur hinsichtlich dieser Teilzahlung, sondern auch hinsichtlich aller bereits geleisteten oder erst später zu erbringenden Zahlungen.

6.1. Elektronische Rechnungslegung

Unser Kunde ist damit einverstanden, daß Rechnungen an ihn auch elektronisch erstellt und übermittelt werden. Sollte der Kunde dies nicht wünschen ist dies bei Bestellung ausdrücklich anzugeben.

7. Verzugszinsen

Selbst bei unverschuldetem Zahlungsverzug des Käufers sind wir berechtigt, Verzugszinsen in der jeweils gesetzlichen Höhe des Fälligkeitstages zu verrechnen; hierdurch werden Ansprüche auf Ersatz weiterer Kosten nicht beeinträchtigt.

8. Transport - Gefahrtragung

Mangels ausdrücklicher gegenteiliger Vereinbarung trägt die Kosten und das Risiko des Transportes bei Lieferungen unser Vertragspartner.

9. Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller Kosten und Spesen unser Eigentum. Eine Weiterveräußerung vor vollständiger Bezahlung ist nicht zulässig. Im Falle des auch nur teilweisen Zahlungsverzuges stimmt der Käufer schon jetzt zu, daß wir die Ware auf seine Kosten jederzeit abholen können.

10. Erfüllungsort

Erfüllungsort ist sowohl für unsere Leistung als auch die Gegenleistung unser Büro im Alleenweg 1/4, 4932 Kirchheim im Innkreis.

11. Gewährleistung

Abgesehen von jenen Fällen, in denen von Gesetzes wegen das Recht auf Wandlung zusteht, behalten wir uns vor, den Gewährleistungsanspruch nach unserer Wahl durch Verbesserung, Austausch oder Preisminderung zu erfüllen. Die Ware ist nach der Ablieferung unverzüglich zu untersuchen. Dabei festgestellte Mängel sind ebenso unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 3 Werktagen nach Abholung bzw. Ablieferung unter Bekanntgabe von Art und Umfang des Mangels dem Verkäufer bekanntzugeben. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung zu rügen. Wird eine Mängelrüge nicht oder nicht rechtzeitig erhoben, so gilt die Ware als genehmigt. Die Geltendmachung von Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln, sind in diesen Fällen ausgeschlossen.

12. Schadenersatz

Abgesehen von Personenschäden haften wir nur bei grober Fahrlässigkeit. Unsere Haftung ist in jedem Fall auf den Wert der gelieferten Ware beschränkt. Für Folgeschäden z.B. Pönale wegen verspäteter Lieferung, Personalkosten bei fehlender Ware, etc. haften wir grundsätzlich nicht.

13. Produkthaftung

Allfällige Regressforderungen, die Vertragspartner oder Dritte aus dem Titel „Produkthaftung" iSd PHG gegen uns richten, sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, daß der Fehler in unserer Sphäre verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist.

14. Aufrechnung

Eine Aufrechnung gegen unsere Ansprüche mit Gegenforderungen, welcher Art auch immer, ist ausgeschlossen.

15. Leistungsverweigerungsverbote und Zurückbehaltungsverbote

Gerechtfertigte Reklamationen berechtigen nicht zur Zurückhaltung des gesamten, sondern lediglich eines angemessenen Teiles des Rechnungsbetrages.

16. Formvorschriften

Sämtliche Vereinbarungen, nachträgliche Änderungen, Ergänzungen, Nebenabreden usw. bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform, somit auch der Originalunterschrift oder der sicheren elektronischen Signatur. Die Schriftform ist auch per E-Mail erfüllt, wenn der beiderseitige Wille eindeutig ersichtlich ist. Im Zweifelsfalle gelten ausschließlich die in unseren Akten und EDV-Anlagen vorhandenen Unterlagen.

17. Rechtswahl

Auf diesen Vertrag ist österreichisches materielles Recht anzuwenden, die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ausgeschlossen wenn alle Vertragsparteien ihren Sitz in Österreich haben.

18. Gerichtsstandvereinbarung

Zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten ist das am Sitz unseres Unternehmens sachlich zuständige Gericht örtlich zuständig. Wir haben jedoch das Recht, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Vertragspartners zu klagen.

19. Schiedsgerichtsvereinbarung - Schiedsgerichtsbarkeit

19.1. Inländische Schiedsgerichtsbarkeit

Alle aus dem vorliegenden Vertrag sich ergebenden Streitigkeiten werden vom ständigen Schiedsgericht der Wirtschaftskammer in Linz nach der für dasselbe geltenden Schiedsgerichtsordnung von einem Einzelschiedsrichter endgültig entschieden.

19.2. Internationale Schiedsgerichtsbarkeit in der WKÖ

Alle Streitigkeiten, die sich aus diesem Vertrag ergeben oder sich auf dessen Verletzung, Auflösung oder Nichtigkeit beziehen, werden nach der Schieds- und Schlichtungsordnung des internationalen Schiedsgerichts der Wirtschaftskammer Österreich in Wien (Wiener Regeln) von einem oder mehreren gemäß diesen Regeln ernannten Schiedsrichtern endgültig entschieden.

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